Wer ein Start-up gründet, einen Online-Shop betreibt oder über Social Media Kund gewinnt, kennt die Impressumspflicht bereits. Was viele jedoch übersehen: Auch Apps, die in den gängigen App-Stores veröffentlicht werden, benötigen in den meisten Fällen ein rechtskonformes Impressum.
Apps gelten rechtlich als digitale Dienste. Sobald eine App geschäftsmäßig betrieben wird, greift die Impressumspflicht nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Das betrifft nicht nur kostenpflichtige Apps. Auch kostenlose Anwendungen können impressumspflichtig sein, wenn sie der Vermarktung von Produkten, Dienstleistungen oder dem Unternehmen dienen. Ausgenommen sind lediglich rein private Apps ohne geschäftlichen Bezug.
Besondere Aufmerksamkeit sollten Entwickler zudem § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV) schenken. Veröffentlicht eine App journalistisch-redaktionelle Inhalte – beispielsweise Nachrichten, Fachbeiträge oder andere meinungsbildende Inhalte – muss zusätzlich eine verantwortliche Person für diese Inhalte benannt werden.
Das Impressum muss laut Gesetz leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und jederzeit verfügbar sein. In der Praxis bedeutet das: Nutzer sollten das Impressum innerhalb von maximal zwei Klicks erreichen können. Empfehlenswert ist ein deutlich sichtbarer Menüpunkt mit der Bezeichnung „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“. Allgemeine Begriffe wie „Info“ oder „Informationen“ reichen in der Regel nicht aus.
Wichtig ist außerdem, dass das Impressum nicht nur innerhalb der App, sondern auch auf der jeweiligen Store-Seite hinterlegt wird. So können potenzielle Nutzer bereits vor dem Download erkennen, wer hinter dem Angebot steht. Im Google Play Store erfolgt dies beispielsweise über die Kontaktdaten der Entwickler. Neben der E-Mail-Adresse und der Anschrift kann dort auch auf die Website und die Datenschutzerklärung verwiesen werden.
Wer die Impressumspflicht frühzeitig in Entwicklung und Vermarktung berücksichtigt, schafft Transparenz, stärkt das Vertrauen der Nutzer und reduziert rechtliche Risiken. Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum kann dagegen zu Abmahnungen und weiteren rechtlichen Konsequenzen führen.
Weiterführende Informationen:
§ 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
Impressumspflicht für Apps (eRecht24)
Impressumspflicht und Anbieterkennzeichnung (IHK Köln)
Auch die Gründungsplattform bietet hier umfassende Informationen!