Vom 2. November an können Einzelhandel, Tourismus und Gastgewerbe Unterstützung aus den Förderprogrammen „NRW-Digitalzuschuss Handel“ und „NRW-Digitalzuschuss für die gastgewerbliche und touristische Wirtschaft“ beantragen.  Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhalten bis zu 2.000 Euro – beispielsweise für digitale Kundenservice-Tools, für die Einrichtung oder Optimierung ihrer Internetpräsenz oder bargeldlose Bezahlmöglichkeiten.

Einzelhändler können den Zuschuss digital unter www.digihandel.nrw beantragen. Online-Anträge aus dem Bereich Gastronomie, Tourismus und Hotels können unter www.tour-hotel-gastro.nrw beantragt werden. Bei der Auswahl geeigneter Projekte sowie bei der Antragstellung unterstützen die Digitalcoaches des Einzelhandelsverbandes und der vom Wirtschaftsministerium beauftragte Projektträger Jülich. Informationen bieten auch die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen. Mittel werden gewährt, bis das Fördervolumen ausgeschöpft ist.

Was wird gefördert?
Beispiele Einzelhandel:

  • Digitale Tools und Software-Lizenzen zur Erhöhung der Sichtbarkeit im Internet
  • Digitale Kundenberatung: Hardware wie beispielsweise Kameras zur Erstellung von digitalen Inhalten und zur Produkt-Präsentation im Online-Shop, Touchpads, digitale Displays und Spiegel sowie VR-Headsets für stationäre Geschäfte
  • Digitale Kaufabwicklung über fest installierte Abholstationen (click&collect)
  • Digitale Warenwirtschaftssysteme sowie Kassen zum kontaktlosen Bezahlen
  • Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Digitalisierung.

Weitere Informationen und Antragstellung: www.digihandel.nrw