In unserer Arbeit mit Unternehmensgründer:innen, Unternehmer:innen und Selbstständigen möchten wir Euch heute über gesetzliche Änderungen und deren Auswirkungen auf eure Absicherung als Unternehmer:in informieren.
Bereits Ende 2019 wurde durch die Deutsche Aktuarvereinigung die Diskussion über die Senkung des Höchstrechnungszinses zum 01. Januar 2021 angeregt. Diese ist zunächst nicht eingetreten, doch nach nun über 1,5 Jahren Pandemie und den daraus resultierenden Folgen einpreisend, hat das Bundesministerium für Finanzen den Höchstrechnungszins zum 01. Januar 2022 auf 0,25 % abgesenkt und dies im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben.
Aber was ist der Höchstrechnungszins überhaupt?
Der Höchstrechnungszins ist der Zinssatz, der maximal zur Kalkulation bei Vorsorgelösungen wie fondsgebundenen Renten- und Lebensversicherungen mit Garantien angesetzt werden darf. Die Senkung erfolgt von 0,9% auf 0,25%, was einer drastischen Absenkung um 72,22% entspricht! Dieser Zinssatz darf zukünftig maximal für die sogenannten Deckungsrückstellungen angesetzt werden.
Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass die Finanzunternehmen ihre Produkte neu kalkulieren müssen. Deshalb werden die Beiträge für alle neu abgeschlossenen fondsgebundenen Vorsorgeprodukte zum 01.01.2022 steigen!Darunter fallen:
- geförderte Altersvorsorgeprodukte
- private Zusatzvorsorgeprodukte
- sowie Vorsorgeprodukte für Kinder.
Auch wenn man den selben Beitrag wählt, um die monatliche Belastung nicht zu erhöhen, gibt es einen entschiedenen Nachteil ab Vertragsschluss in 2022. Denn dadurch wird die Ablaufleistung deutlich gesenkt: man bekommt weniger Kapital aus der Police heraus bzw. eine niedrigere monatliche Rente!
Besonders Unternehmer:innen und Selbstständige sollten sich noch dieses Jahr die Vorteile des höheren Rechnungszinses sichern, denn ihre Altersvorsorgelücke wird voraussichtlicherweise besonders hoch ausfallen, da meist keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden. Aber auch an die Mitarbeiter:innen sollte man als Unternehmer:in einen Hinweis geben, sich noch in diesem Jahr mit dem Thema Vorsorge auseinander zu setzen, um sich den noch geltenden Höchstrechnungszins zu sichern!
Auch die Risikoabsicherung wie die Berufsunfähigkeitsversicherung und Alternativen zur Absicherung der Arbeitskraft sind von der Höchstzinssenkung betroffen. Denn auch hier wird für die Kalkulation des Risikobeitrages der Zinssatz herangezogen. Für die gleiche Absicherungshöhe werden geschätzterweise Beitragssteigerungen von 5-15 % erwartet. Besonders als Unternehmer:in sollte man hier abgesichert sein, damit man im Fall des Falles nicht auf eine reine Grundsicherung zurückfällt!
Nutzen Sie die niedrigen Beiträge und investieren Sie die eingesparten Kosten lieber in einen zusätzlichen Kapitalaufbau!
Shortfacts:
- Höchstrechnungszinssenkung um 72,22% zum 01.01.2022
- Auswirkungen auf alle fondsgebundenen Altersvorsorgeprodukte sowie Berufsunfähigkeitsversicherungen
- Unternehmer:innen und Selbstständige sollten noch 2021 handeln, um Geld zu sparen
Autorin:
Frauke Lüppken – Finanzberaterin in Ausbildung. Ihr Ziel ist es Unternehmer:innen und Selbstständige in finanziellen Belangen ganzheitlich zu betreuen.
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Bildquelle: www.pexels.com / Cottonbro / Magda Ehlers