Startups, Existenzgründer, Solo-Selbstständige und Kreative trifft die Corono-Krise besonders hart. Deshalb hat die Bundesregierung ein Hilfspaket in Höhe von 156 Milliarden Euro verabschiedet. Auch das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt finanziell.

Hier eine aktuelle Übersicht: 

Corona-Hilfe des Bundes für Solo-Selbstständige und Einzelunternehmer

Maßnahme: Kleinunternehmen, Angehörige der Freien Berufe, Gründern und Solo-Selbstständigen wird folgende Unterstützung zur Vermeidung von finanziellen Engpässen in den folgenden drei Monaten gewährt:

  • 9.000 Euro: bis zu fünf Beschäftigte (Bundesmittel)
  • 15.000 Euro: bis zu zehn Beschäftigte (Bundesmittel)
  • 25.000 Euro: bis zu fünfzig Beschäftigte (Landesmittel)

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Das Unternehmen muss vor der Krise wirtschaftlich gesund gewesen sein. In Folge der Corona-Krise

  • haben sich entweder die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert,
  • Oder die vorhandenen Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens zu erfüllen (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten),
  • Oder der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung geschlossen.

Antragstellung:  Das digitale Antragsformular gibt es ab Freitag, 27.03.2020 u.a. auf www.wirtschaft.nrw/corona

 

NRW-Soforthilfeprogramm für freischaffende Künstler

Maßnahme:  Mit den Mitteln aus diesem Sofortprogramm sollen Künstlerinnen und Künstler unterstützt werden, die professionell und selbständig tätig sind und durch die Absage von Projekten, Veranstaltungen oder sonstiger Engagements aufgrund von Verfügungen Einnahmeausfälle nachweisen können. Ein Anspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht.

Zuschuss in welcher Höhe: Existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro (muss nicht zurückgezahlt werden)

Zuständigkeit: Bezirksregierung Köln

Antragstellung:  ab sofort, Formular zum Download unter diesem Link.

 

NRW-Gründerstipendium

Die Landesregierung hat  die Unterstützung für den unternehmerischen Nachwuchs weiter verbessert: Die Gründerstipendiaten mit aktuell auslaufender Förderung erhalten ab sofort eine um drei Monate verlängerte Unterstützung. Zudem baut die NRW.BANK ihre Förderangebote für betroffene Start-ups weiter aus.

Die Maßnahmen im Einzelnen:

  • Gründerstipendien: Alle Stipendien, die zwischen dem 01. März 2020 und dem 30. Juni 2020 auslaufen, können nun unbürokratisch um drei Monate verlängert werden. Dafür wird der Projektträger Jülich alle Stipendiatinnen und Stipendiaten kontaktieren. Weitere Informationen unter: http://www.gruenderstipendium.nrw
  • Start-up-Transfer: Um Ausgründungen aus Hochschulen stärker zu unterstützen, verlängern wir auch den Förderzeitraum für Projekte, die zwischen dem 01. März 2020 und dem 30. Juni 2020 auslaufen, um drei Monate. Für die Antragsrunde zum 30. April 2020 können die Unterlagen auch nachgereicht werden, damit trotz Schließung vieler Hochschulen und Universitäten der jeweilige Projektstart nicht verzögert wird.
  • Finanzierung: Die NRW.BANK legt das Programm „NRW.Start-up akut“ neu auf. Mit dem Wandeldarlehen erhalten Unternehmen, die nicht älter als drei Jahre sind, bis zu 200.000 Euro über eine Laufzeit von sechs Jahren. Das Darlehen ist endfällig oder kann zum Ende der Laufzeit bzw. mit Eintritt eines neuen Investors in Eigenkapital gewandelt werden. Vorteil: In der akuten Krise wird das Unternehmen nicht durch Zins- und Tilgungszahlungen belastet.

Zusätzlich bessert die Förderbank für den Zeitraum der Corona-Krise ihre wichtigsten Start-up-Eigenkapitalprogrammen nach:

  • NRW.SeedCap: Die NRW.BANK investiert jetzt bereits in einer Summe den Maximalbetrag von 200.000 Euro statt vorher 100.000 Euro pro Unternehmen und erweitert den Kreis der Antragsberechtigen: Startups können dieses Programm bis zu 36 Monate nach Gründung beantragen, wenn ein Business Angel die gleiche Summe drauflegt.
  • NRW.BANK.Venture Fonds: Beteiligungen von 0,25 bis 6,0 Mio. Euro sind jetzt auch in der späteren Wachstumsphase möglich. Ziel ist einerseits die Kompensation sich derzeit zurückhaltender Investoren, andererseits – im Sinne eines „Matching Fund“ – die Ergänzung derjenigen Investoren, die weiter bereit sind NRW-Start-ups zu finanzieren. So wird verhindert, dass Innovationen Made in NRW durch die akute Krise ausgebremst werden.
  • NRW-Soforthilfe: Antragsteller müssen bislang Ihre Waren und Dienstleistungen zum Stichtag 31.12.2019 am Markt angeboten haben. In begründeten Fällen sollen jedoch auch Menschen unterstützt werden, die nach dem Stichtag ihr Unternehmen gestartet haben und nun unverschuldet in eine Notlage geraten sind. Details dazu werden in den kommenden Tagen veröffentlicht.

Mehr Informationen zum NRW-Gründerstipendium gibt es hier.

 

Entschädigung des Verdienstausfalls durch Quarantäne

Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einem Tätigkeitsverbot bzw. einer Quarantäne unterliegt und einen Verdienstausfall erleidet, ohne krank zu sein, erhält grundsätzlich eine Entschädigung. Auch Selbstständige und Freiberufler bekommen den Verdienstausfall ersetzt. Der Antrag muss innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Einstellung des Tätigkeitsverbots oder Ende der Absonderung gestellt werden. Zuständig in Nordrhein-Westfalen ist u.a. der Landschaftsverband Rheinland (Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf). LVR-Servicenummer: 0221 809-5444

 

Was tun, bis die Corona-Hilfen verfügbar sind?

  • Zunächst solltet ihr die Corona-Soforthilfen stets im Blick behalten, damit ihr schnell reagieren könnt. Die WfL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH aktualisiert ihre Webseite regelmäßig mit neuen Informationen.
  • Prüft zudem das Kurzarbeitergeld sowie Steuerstundungen und -herabsetzungen
  • Achtet auf Liquidität: Wo könnt ihr sparen? Und behaltet offene Rechnungen im Blick – wartet nicht mit Zahlungserinnerungen und Mahnungen. Zur Rechnungsvorfinanzierung könnt ihr Factoring einsetzen.
  • Plant die nächsten Monate: Auch wenn die aktuellen Verwerfungen schon große Belastungen bedeuten, müsst ihr als Unternehmer den Blick auch noch ein Stück weiter in die Zukunft werfen. Dafür haben wir euch wichtige Tipps zusammengestellt.
  • Auch wenn ihr jetzt noch keine Liquiditätsprobleme habt, ist es ratsam zu prüfen, ob die Liquiditätshilfen des Bundes nicht in den kommenden Monaten notwendig werden könnten.

 

Die „Unternehmen-Soforthilfe-NRW“-Hotline erreichen Sie unter 0208 3000-439 (Mo-Fr 8-18 Uhr)

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